Was wir warum frugen:
Warum diese Frage:
Rüsselsheim befindet sich in einer kulturinstitutionell exponierten Position. Diese ergibt sich aus städtischen Einrichtungen wie dem Stadt- und Industriemuseum, dem Stadttheater, einer eigenen Volkshochschule sowie Musikschule, um einige aufzuzählen. Hinzu kommt die Kunst- und Kulturstiftung Opelvillen Rüsselsheim, die mit städtischen Mitteln bezuschusst wird. Aus dieser Zusammensetzung ergeben sich diverse Haushaltsposten, die allesamt unter dem Begriff „Kulturetat“ zusammengefasst werden. Ein genauer Überblick über Höhe und Zusammensetzung dieses Kulturetats ist so kaum möglich, aus Sicht des FKK aber essentiell für eine gezielte Kulturpolitik der kandidierenden Parteien und Listen.
Die Frage nach dem prozentualen Anteil des gesamten Kulturetats, der an lokale Kulturtreibende in Form von Förderungen ausgeschüttet wird, bezieht sich vor allem auf freie, nicht-städtische Kulturtreibende. Denn dieser fällt aufgrund der Vielzahl städtischer Einrichtungen sowie der Doppelstruktur aus Kulturförderung und Eigenbetrieb Kultur123 erwartungsgemäß gering aus.
Warum diese Frage:
Die vorliegenden Antworten der Parteien und Listen konzentrieren sich vor allem auf die Vergabe von schulischen Räumlichkeiten an Kulturtreibende und Vereine. Dieses Angebot ist selbstverständlich begrüßenswert, da es vor allem kleineren Vereinen und Institutionen die Möglichkeit bietet, Treffen, ohne großen finanziellen Aufwand, durchzuführen. Natürlich ist die Vergabe von schulischen Räumlichkeiten immer mit dem regulären Schulbetrieb in Einklang zu bringen, daher ist lediglich eine temporäre Nutzung zu festgelegten Zeiten möglich. Eine längerfristige Vergabe von Räumlichkeiten ist jedoch für Kulturtreibende von Interesse, die z.B. diese als Atelier- oder Proberäume nutzen möchten. Hier würden sich Räumlichkeiten in nicht-schulischen Einrichtungen der Stadt anbieten. Hierzu sind dem FKK jedoch keine Vergabekriterien bekannt.
Warum diese Frage:
Die Firma Opel mit ihrem fast 160-jährigen Bestehen hat die Stadt Rüsselsheim immens geprägt und in deren wirtschaftsstarken Zeit nicht minder zum Wachstum der Stadt beigetragen. Jedoch bahnt sich mit der seit Jahrzehnten stagnierende Lage Opels allmählich ein Ende der engen Verknüpfung aus Stadt und Werk an. Die Frage, ob Rüsselsheim weiterhin die Rolle eines Industriestandorts wahrnehmen wird, bleibt dabei mehr als offen. Der FKK sieht gerade die vielfältige Kulturlandschaft – die auch durch Arbeitsmigration zustande kam – als zukünftigen Identitätsfaktor, der unbedingt weiterbefördert werden sollte. Dies kann jedoch nicht erreicht werden, wenn sich lediglich auf eine Kulturinitiative konzentriert wird und so eine Monostruktur entsteht, wie sie auch auf wirtschaftlicher Ebene mit der Firma Opel bestand. Die Förderung der freien, nicht-städtischen Kulturinitiativen bietet hierbei die vielversprechendste Möglichkeit, ein breites Kulturspektrum in Rüsselsheim anzusiedeln, das mit den umliegenden Kulturlandschaften im Rhein-Main-Gebiet durchaus mithalten kann.
Warum diese Frage:
Die Rüsselsheimer Kulturförderung ist strukturell zweigeteilt: Die städtische Kultursteuerung, die direkt am Dezernat I angesiedelt ist, übernimmt die Aufgaben eines Kulturamtes und der städtische Eigenbetrieb Kultur123 vor allem verwaltende Tätigkeiten. Diese Zweiteilung ist aus Sicht des FKKs nicht nachvollziehbar und behindert unteranderem eine effektive Kulturförderung (Unklarheit bei Zuständigkeit, Doppelstrukturen mit doppeltem Verwaltungsaufwand). Gerade die Zugänglichkeit für Kulturtreibende bei erstmaligen Förderanträgen wird dabei erschwert. Aus Sicht des FKKs wäre eine Fusion der beiden Anlaufstellen zu einem zusammengefassten städtischen Kulturamt, der richtige Schritt für eine zukunftsorientierte Kulturförderung.
Warum diese Frage:
Selbstverständlich stellt die Stadt Förderrichtlinien zur Kulturförderung auf ihrer Website zu Verfügung, jedoch kann hier nicht von allumfänglicher Transparenz gesprochen werden, solange die finale Vergabe bzw. Nicht-Vergabe von Fördermitteln im ungewissen bleibt. Auch existieren bisher keine transparenten Vergabekriterien für städtische Förderungen wie den Kulturpreis oder das Förderstipendium. Bei Nachfrage wird auf nicht-öffentliche Sitzungen verwiesen, in denen über Vergaben entschieden wird, selbst wenn diese von betroffenen Bewerber:innen gestellt wird. Beim städtischen Förderstipendium 2020 standen zwei Bewerber:innen zur Auswahl. Bekannterweise verzichtete die Jury auf die Vergabe in diesem Jahr. Warum und nach welchen Kriterien diese Entscheidung gefällt wurde, ist bis heute nicht bekannt. Der FKK dagegen sieht transparente Förder- und Vergaberichtlinien für städtische Fördermittel als unabdingbaren Gegenstand einer zukunftsorientierten Kulturförderung. Hierzu zählt auch die Erläuterung bei Nicht-Vergaben, damit abgewiesene Bewerber:innen und Antragssteller:innen diese bei erneuten Bewerbungen und Anträgen einbeziehen und mögliche inhaltliche Mängel beheben können.
Warum diese Frage:
Die gescheiterte Fortschreibung des Kulturprofils für den Zeitraum 2020-2025 nach der ebenso gescheiterten Kulturkonferenz Ende 2019, stellte eindrücklich unter Beweis, dass bei der Erstellung eines weitfassenden kulturellen Profils der Stadt Rüsselsheim immenser Nachholbedarf besteht. Hierzu zählt vor allem die Einbindung von Migranten und Kulturvereinen in die städtische Kulturlandschaft. Rüsselsheim ist eine Migrationsstadt, was sich in ihrer ethnischen und kulturellen Vielfalt widerspiegelt. Aus Sicht des FKK fand eine Verquickung in die Rüsselsheimer Kulturlandschaft bisher aber nicht im zufriedenstellenden Rahmen statt.
Warum diese Frage:
Im Oktober 2020 planten FKK-Mitglieder das Trafohäuschen auf dem Rüsselsheimer Opelplatz mit blauen Mülltüten zu verhüllen. Damit sollte auf die widerrechtliche Umgestaltung der Gebäudefassade hingewiesen werden, die seit über einem Jahr ungeahndet bleibt. Die neue Gestaltung der Fassade ist mit dem Hessischen Denkmalschutzgesetz nicht vereinbar und wurde ohne Genehmigung der entsprechenden städtischen Verwaltung durchgeführt. Bereits nach der Umgestaltung und der entsprechenden Aufforderung zur Rückgestaltung durch die Untere Denkmalschutzbehörde kam es zu diversen Diskussionen, an denen ein FKK-Mitglied beteiligt war und entgegen Willkürvorwürfen und Falschaussagen zum Denkmalschutz argumentierte.
Um auf die aktuell geltenden Pandemiebedingungen Rücksicht zu nehmen, wurde bei der Aktion auf Öffentlichkeit verzichtet und lediglich eine Einladung an Pressevertreter:innen ausgesprochen. Allerdings wurde diese Einladung bereits im Vorfeld an Dritte weitergereicht und ohne Zustimmung des FKK auf Facebook veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund formierte sich vor Ort eine Gruppe von Personen, die die geplante Aktion verhindern wollten, darunter auch ein Stadtverordneter und ein Kandidat für die kommende Kommunalwahl. Diese Gruppe versuchte zu Beginn noch verbal und durch Blockierung des Zugangs zum Trafohäuschen die Aktion zu verhindern. Der anwesende Stadtverordnete wurde dann jedoch handgreiflich und stieß ein auf einer Leiter stehendes FKK-Mitglied mehrmals zu Boden. Gegen Ende der Aktion hatte sich mittlerweile eine Menschengruppe von knapp 20 Personen (auf Veröffentlichung der Einladung) am Opelplatz versammelt, bis die Versammlung (nicht die Kunstaktion!) durch die Stadtpolizei beendet wurde. Das verbliebene Material der Verhüllungsaktion wurde daraufhin restlos von den FKK-Mitgliedern entfernt und der Platz geräumt.
Im Nachgang zur Aktion wurde ein Strafantrag gegen den Stadtverordneten eingereicht und der Stadtverordnetenvorsteher Jens Grode über dessen Verhalten informiert. Seitdem kam es zu keiner Stellungnahme seitens der politischen Vertreter:innen, noch wurden Gespräche mit dem geschädigten FKK-Mitglied angezielt. Der FKK sieht in dem Verhalten des Stadtverordneten die Unterbindung der gesetzlich geschützten Meinungs- und Kunstfreiheit und verurteilt dieses zutiefst undemokratische Vorgehen, das mit der Würde der Institution Stadtverordnetenversammlung nicht zu vereinbaren ist. Ebenso zu verurteilen ist aus diesem Grund auch das anhaltende Schweigen des Stadtverordnetenvorstehers Jens Grode in dieser Angelegenheit. Nach Auffassung des FKK muss Kunst muss nicht gefallen - der Schutz der Kunstfreiheit aber ist Aufgabe jedes demokratischen Menschen!
Was die Politik antwortete:
Kompetenzcheck
a) Wie hoch ist der Kulturetat und wie viel Prozent davon gehen an lokale Kulturtreibende?
Der städtische Kulturetat setzt sich aus verschiedenen Positionen zusammen. Den größten Anteil machen die Kosten des Eigenbetriebs Kultur123 aus. Der Wirtschaftsplan von Kultur123 (2020) verfügt über ein Budget in Höhe von EUR 12.003.510. Darüber hinaus verfügt das Museum über einen Haushaltsansatz in Höhe von EUR 1.016.540,- (2021) und der Zuschuss der Opel-Villen beträgt 341.400,- (2021).
Nach dem Sachstandsbericht Kultursteuerung 2018/2019, h at die Kultursteuerung 45.793,91 € an Fördergeldern für kulturelle Projekte ausbezahlt (Stand: 22.04.2020). Davon gingen mindestens ~25.000€ an lokale Akteure. Daneben wurden über den “Handlungsschwerpunkt Freizeit/Kultur/Bildung” zusätzlich 25.272,76€ ausbezahlt (Stand: 22.04.2020), wovon über 20.000€ an lokale Akteure gingen.
Zunächst einmal sollte man sich klar machen, was die Stadt Rüsselsheim für Kultur im weiteren Sinne aufwendet:
Eigenbetrieb Kultur 123:
Zentralbereich = 1.233.250 €
Volkshochschule = 4.428.380 €
Kultur & Theater = 3.917.375 €
Musikschule = 1.165.080 €
Stadtbücherei = 1.449.130 €
Stadt selbst:
Stadtmuseum = 1.016.540 €
Stadtarchiv = 202.605 €
Opel-Villen = 221.400 €
Kultursteuerung = 325.935 €
= 13.959.695
Dann gibt es da diverse Einnahmen, so dass am Ende ein Zuschussbedarf für Kultur von 9.963.115,- € bleibt.
Wir haben die Zahlen aus dem Wirtschaftsplan von Kultur 123 für 2021 und aus dem Haushaltsplan 2021, weil wir den beschlossenen Haushaltsplan noch nicht vorliegen haben. Durch die Corona-bedingten Nachträge ist der Zuschussbedarf größer geworden.
„Lokale Kulturtreibende“ ist schon fast ein Kampfbegriff; letztendlich betreiben alle in diesem Bereich bei der Stadt Beschäftigten auch lokale Kultur.
Um zu schauen, welche lokalen Projekte gefördert werden, gibt es zwei Fundstellen:
Den Sachstandsbericht Kultursteuerung 2018/2019. Dort wird mit Stand 22.04.2020 eine Fördersumme für Fördermittel für kulturelle Projekte im Berichtszeitraum 2018/2019 von 45.793,91 €, für städtische Initiativen und Formate sowie sonstige Sonderprojekte in Höhe von 25.272,76 € und eine institutionelle Förderung in nicht benannter Höhe angegeben. Dieser Punkt dürfte aber für die Betrachtung irrelevant sein, da es sich dabei in erster Linie um Cinema Concetta handelt.
Die zweite Fundstelle befindet sich im Jahresabschluss 2019 von Kultur 123, und zwar im Anhang IV. Der Anhang IV ist quasi ein Tätigkeitsbericht von Kultur 123, in dem ziemlich willkürlich einige Projekte bepreist sind, die Masse aber nicht. Im Jahr 2019 wurden für Kinder- und Jugendförderung 4.255,- € und als Zuschuss für die kulturellen Vereine 27.160,54 € angegeben
Was dann zusammen 102.482,21 € oder 0,73% des Kulturetats sind.
Aus den uns vorliegenden Informationen können wir keinen Kulturetat erkennen.
Haushalt 2021 – Produktbereich 04 – Kultur und Wissenschaft: 188.400 € Erträge, 9.973115 € ordentliche Aufwendungen. Ein Großteil der Aufwendungen ca. 8 Mio. € Verlustübernahmen für Theater, Bücherei, VHS, Musikschule etc., Zuschüsse für Projektförderung und an kulturelle Vereine 122.760 €, Opelvillen 351.400 €
Darüber hinaus findet durch Bereitstellung bzw. Überlassung von städtischen Räumlichkeiten sowie Unterstützung bei Veranstaltungen eine indirekte Förderung statt.
Der Kulturetat besteht aus zahlreichen Einzelpositionen, die unterschiedliche Leistungen erbringen. Wir können daraus nicht präzise einen prozentualen Anteil berechnen, der an lokale Kulturtreibende geht. Der Kulturetat umfasst z.B. auch das Betreiben einer Bücherei, der VHS, Museum, Theater oder der Musikschule. Dieser institutionellen Förderung einen Anteil an lokale Kulturtreibende gegenüber zu stellen, ist nicht vergleichbar. Der Etat des Theaters beinhaltet beispielsweise auch den theaterpädagogischen Zweig, der sich mit dem jungen Ensemble der Nachwuchsförderung widmet und damit auch Teil der monetären Förderung privater lokaler Kulturtreibender ist. Ebenso verhält es sich mit weiteren Programmangeboten des Theaters, das immer auch lokale Kulturtreibende einbindet. Gleiches gilt für die Opel-Villen, die lokalen Kulturtreibenden ihr Atelier und die Schleuse zur Verfügung stellen. Auch bei anderen Initiativen, wie dem Programmangebot des Kulturzentrums „das Rind“, Dorflinde, Jazzfabrik… werden lokale Kulturschaffende eingebunden. Da diese Budgets in Eigenverantwortung verwaltet werden, ist es unter den dargelegten Gründen nicht möglich, einen genauen Prozentsatz zu nennen. Der Prozentsatz der reinen Fördertöpfe für Projektmittel für Kulturtreibende, der Etat für Kultur im Sommer, die Vereinsförderung… geht weit über das hinaus, wie lokale Kulturtreibende in Rüsselsheim gefördert werden. Der Kulturetat ist dem Haushalt der Stadt Rüsselsheim zu entnehmen. Je nachdem, ob Bildungseinrichtungen in die Berechnung mit hineingenommen werden, differiert die Gesamtsumme.
Eine gute Übersicht über die Förderpraxis und Projektmittel, die für lokale Kulturtreibende vorgesehen sind, bietet die Drucksache 718/16-21, öffentlich einsehbar im Gremieninformationsdienst der Stadt Rüsselsheim, der Bericht der Kultursteuerung für die Jahre 2018 und 2019. Der Anhang enthält eine Liste der gewährten Förderungen für kulturelle Projekte. Darin ist abzulesen, welche kulturelle und künstlerische Vielfalt Rüsselsheim zu bieten hat und in welchem Umfang Projekte gefördert werden. Ablesbar ist, dass auch im großen Umfang Mitglieder aus dem Verein FKK-Rüsselsheim gefördert wurden. So haben u.a. Projekte von und mit Stephan Völker 36% des Gesamtbudgets (45.000€) bekommen (Zahlen unter https://rim.ekom21.de/ruesselsheim/sdnetrim/
UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZRaRivzjhfWMj2Vu6yVb3ERW_SIH-UTo7AchZPMSWcGf/Anlage_2.pdf abrufbar). Das stellt eine überdurchschnittliche, herausgehobene Förderung dar, gerade mit dem zusätzlichen Hinweis, dass es noch weitere, nicht aufgelistete Förderungen gegeben hat (Jazz Fabrik Akademie 2018). Der Anteil des Kunstvereines lag im gleichen Zeitraum bei 17,39%.
Der Etat für den Produktbereich „Kultur und Wissenschaft“ inklusiv der Verlustübernahme K123, beträgt im Ergebnis des Jahres 2019 circa 8,7 Mio. Euro. Der Ansatz für das Jahr 2021 liegt bei circa 9,8 Mio. Euro.
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Unter Einbeziehung der lokalen Kulturtreibenden und kulturnahen Förderungen von: Stiftung Opelvillen
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Projektförderungen
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institutionellen Förderungen
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Zuschüsse an kulturelle Vereine
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Kulturpreis
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Förderstipendium
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Zuschüsse K123 - Teilbetrieb Kultur und Theater
entspricht dies für das Jahr 2019 = 6,26 %. Für das Jahr 2021 sind 7,03 % geplant.
Bei den von K123 verwalteten kulturellen Einrichtungen gibt es (siehe HH-Entwurf 2021) Ausgaben von ca.14Mill.€ , Einnahmen ca.6Mill.€ dementsprechend aus dem kommunalen HH ca. 8 Mill.€. Dazu kommen Ausgaben von ca. 1,2 Mill.€ für die kulturellen Einrichtungen Stadt- und Industriemuseum und Stadtarchiv, Zuschüsse an die Stiftung Opelvillen von ca. 0,35 Mill.€, weitere 0,35 Mill.€ für Zuschüsse an kulturelle Vereine, kulturelle Bildung an Schulen, Kulturpreis, Förderstipendium, Projektförderung, Veranstaltungen für Senior*innen, Interkulturelle Woche, Musik in Kitas, Route der Industriekultur …
Kompetenzcheck
b) Nach welchen Kriterien werden Räumlichkeiten an Kulturtreibende vergeben?
Der städtische Kulturetat setzt sich aus verschiedenen Positionen zusammen. Den größten Anteil machen die Kosten des Eigenbetriebs Kultur123 aus. Der Wirtschaftsplan von Kultur123 (2020) verfügt über ein Budget in Höhe von EUR 12.003.510. Darüber hinaus verfügt das Museum über einen Haushaltsansatz in Höhe von EUR 1.016.540,- (2021) und der Zuschuss der Opel-Villen beträgt 341.400,- (2021).
Nach dem Sachstandsbericht Kultursteuerung 2018/2019, h at die Kultursteuerung 45.793,91 € an Fördergeldern für kulturelle Projekte ausbezahlt (Stand: 22.04.2020). Davon gingen mindestens ~25.000€ an lokale Akteure. Daneben wurden über den “Handlungsschwerpunkt Freizeit/Kultur/Bildung” zusätzlich 25.272,76€ ausbezahlt (Stand: 22.04.2020), wovon über 20.000€ an lokale Akteure gingen.
https://www.ruesselsheim.de/no_cache/raumvermietung-vermietung-
von.html?sword_list%5B%5D=raumvergabe
„Raumvergabe von Räumlichkeiten (Schulräumen ohne Turn- und Sporthallen)
Es dient zur Kenntnisnahme, dass keine Raumvergabe an Privatpersonen oder für private Feierlichkeiten möglich ist. Vereine und Institutionen können außerhalb der Unterrichtszeiten in Rüsselsheimer Schulen Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden, sofern sie gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.11.2016 in der „Positivliste“ aufgenommen wurden. Eine Entscheidung zur Aufnahme in die Positivliste erfolgt durch den Kultur-, Schul- und Sportausschuss nach folgenden Kriterien:
Sie sind ortsansässig und verfolgen keine kommerziellen, religiösen oder parteipolitischen Ziele.
Wochentags können schulische Räume ab 17 bis 22 Uhr vergeben werden.
Folgende Räumlichkeiten stehen an Wochenenden (an Samstagen bis 24 Uhr, an Sonntagen bis 20 Uhr) zur Verfügung:
Aula der Immanuel-Kant-Schule
Mehrzweckhalle der Gerhart-Hauptmann-Schule
Mensa der Parkschule
Aula der Max-Planck-Schule (nach Fertigstellung und baurechtlicher Genehmigung)
Während der Schulferien erfolgt keine Vergabe.“
Wir gehen davon aus, dass dies analog zu Vereinen gehandhabt wird. Vereine erhalten Räumlichkeiten, wenn sie erstmalig einen Antrag stellen. Anträge werden einmal jährlich in einer Ausschusssitzung abgestimmt. Ist darüber mit einem positivem Ergebnis abgestimmt worden, erhalten diese Vereine ohne weitere Probleme Räumlichkeiten, wenn diese frei sind.
Die Vergabe von Räumlichkeiten erfolgt auf der Grundlage der vom Kultur-, Schul- und Sportausschuss beschlossenen „Positiv-Liste“. (DS110/16-21) Auf die Positiv-Liste aufgenommen werden bisherige Nutzer*innen sowie erstantragstellende Vereine und Institutionen nur, sofern sie ortsansässig sind und keine kommerziellen, religiösen oder parteipolitischen Ziele verfolgen.
Die Vergabe erfolgt auf Antrag. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Überlassung von Räumlichkeiten und der schulische Raumbedarf ist, auch außerhalb von Unterrichtszeiten, vorrangig zu behandeln.
In der kommenden Wahlperiode ist unser politischer Wille, im Altwerk ein Zentrum für Kunst und Kultur zu schaffen. Das wird eine große räumliche Umstrukturierung der Rüsselsheimer Kulturlandschaft zur Folge haben. Um den Raumbedarf und Nutzungspotentiale zu ermitteln, wurde eigens ein Beteiligungsprozess durchgeführt. Wir sehen in der Eroberung neuer Stadträume gerade für lokale Kulturtreibende einen wesentlichen Mehrwert. Lokale Kunst und Kultur kann an dieser Stelle einen Beitrag zur Stadtentwicklung leisten und damit Identitätsstiftend für das urbane Rüsselsheim wirken. Damit kehrt die Produktion in die Hallen der Industriekultur zurück. Es kann ein neues Kapitel der Werksgeschichte geschrieben werden. Gerade aus der Ansiedlung von Kunst und Kultur können andere Nutzungen hervorsprießen. Ob Theatergruppen, Proberäume für Bands, das Kulturzentrum „das Rind“, Vereine, Atelierfläche und Galerieräume, wir wollen der Kultur im Altwerk Raum bieten, gepaart mit Bildungsangeboten der Volkshochschule, der Musikschule oder auch einer Dependance der Bücherei, die als „Dritter Ort“, einen einladenden, neutralen und nicht-kommerziellen Treffpunkt für Jung und Alt mitten in der Innenstadt bieten kann. Auch die Kinoangebote der Stadt können hier zusammengeführt werden. Dies ist der Auftrag an den Magistrat durch einen von uns gestellten und inzwischen beschlossenen Haushaltsbegleitantrag. Um als Künstler*in Teil davon zu werden, wird es nötig sein, den eigenen Raumbedarf zu ermitteln und Förderaktivitäten zu starten. Falls eine politische Steuerung nötig wäre, müssten Kriterien für die Raumvergabe in weiteren Prozessschritten aufgestellt und von der Politik beschlossen werden.
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Als Anlaufstelle für alle Anliegen aus den Reihen der Kulturschaffenden, ist die Kultursteuerung Ansprechpartner. Sie unterstützt die Kulturschaffenden bei ihren Projektvorhaben, unter anderem auch mit der Bereitstellung von Räumlichkeiten.
Seit November 2016 wird seitens des Magistrates angekündigt erneut eine Vorlage für allgemeine Richtlinien zur Vergabe städtischer Räume zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.Bis zum Zeitpunkt der Vorlage wird die Vergabe von Räumlichkeiten auf Grundlage der vom Kultur-, Schul- und Sportausschuss beschlossenen „Positiv-Liste“ getätigt. Auf die Positiv-Liste aufgenommen werden, bisherige Nutzerinnen und Nutzer sowie erstantragstellende Vereine und Institutionen nur, sofern sie ortsansässig sind und keine kommerziellen, religiösen oder parteipolitischen Ziele verfolgen.
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Überlassung von Räumlichkeiten und der schulische Raumbedarf ist, auch außerhalb von Unterrichtszeiten, vorrangig zu behandeln.Da die Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015 in der gewünschten Form nicht möglich ist vergibt der Magistrat schulische Räumlichkeiten wie folgt:
„Räumlichkeiten werden mit Hilfe einer Positiv-Liste gewährt. Eine entsprechende Liste der bisherigen Nutzer und Nutzerinnen der letzten drei Jahre wird von Seiten des Magistrats dem Kultur-, Schul- und Sportausschuss zur Entscheidung vorgelegt.
Neue Vereine/Antragstellende müssen erstmalig in diese Liste aufgenommen werden. Entscheidungen hierüber trifft der Kultur-, Schul- und Sportausschuss einmal jährlich, möglichst in der Zeit von Januar bis April eines Jahres. Bei Bedarf erfolgt eine gesonderte Beschlussfassung in der nächstmöglichen Ausschusssitzung nach Antragstellung.“
Diese Übergangslösung wurde am 10.05.2017 beschlossen. Sie gilt bis zur Vorlage genereller Richtlinien zur Vergabe aller städtischen Räumlichkeiten. Dieser Vorlage ist der Magistrat bisher nicht nachgekommen. Als Verbindlicher Partner, möchten die CDU gemeinsam mit der Vereinslandschaft wichtige Projekte für unsere Stadt begleiten. Dazu gehört auch, dass eine Gleichbehandlung aller Akteure, mit Vorlage von klar definierten Richtlinien sichergestellt ist.
Nach deren Aktivitäten.
Frage 1
Nennen Sie Kulturinitiativen in Rüsselsheim, die von der Stadt gefördert werden sollten.
Es sollte eine breite Vielfalt an Initiativen gefördert werden. Eine namentliche Nennung einzelner Akteure halten wir hier nicht für seriös.
Zusätzlich zu den bisher schon geförderten? Die Waschbar. Ingo und Jil Eileen Kruse haben hier ein großartiges Projekt am Start mit fast 100 kulturellen Veranstaltungen im Jahr.
Um diese Frage beantworten zu können, fehlt uns der Überblick über alle Kulturinitiativen, ihren Hintergrund, ihre Motivation und gegebenenfalls anstehende Projekte.
Kultur soll und muss jedem unabhängig von Alter, Herkunft und Bildungsstand zugänglich sein. Es ist wichtig, dass es die unterschiedlichsten kulturellen Angebote gibt und Kultur gefördert wird, dabei spielt es keine Rolle ob dem einzelnen Angebot professionelle oder ehrenamtliche Tätigkeit zugrunde liegt.
Wir bekennen uns zu den oft ehrenamtlich durchgeführten kulturellen und interkulturellen Veranstaltungen. Die Beiträge und Initiativen gerade auch der vielen Rüsselsheimer Kulturvereine mit den unterschiedlichsten Inhalten sind ein wertvoller Bestandteil des kulturellen Erlebens in unserer Stadt.
Die hier geleistete Arbeit nehmen wir ernst. Es ist Aufgabe der Kommunalpolitik eine kulturelle Infrastruktur für ehrenamtliche und hauptamtliche Kulturschaffende und deren Vernetzung zu gewährleisten sowie deren Arbeit wertzuschätzen und zu fördern. Vorhandene Strukturen und Einrichtungen sollen zukunftsgerichtet gefördert werden, gerade auch vor dem Hintergrund fortschreitender Digitalisierung.
Hier handelt es sich um einen dynamischen Prozess, der ständigen Veränderungen ausgesetzt ist. Die Kulturlandschaft ist im Fluss. Wir wollen das volle Potential des kulturellen Erbes unserer Stadt und seiner Menschen heben helfen und in einem regelmäßigen und regen Austausch mit den Kulturschaffenden unserer Stadt die Kulturpolitik weiterentwickeln. Gerade eine kulturelle Pluralität ist das Merkmal der lokalen Identität. Wir wollen die Chancen in Vielfalt aufgreifen.
Die CDU Rüsselsheim am Main, sieht generell alle kulturelle und künstlerische Beiträge, die als Ausdrucksart, mit den grundlegenden Gattungen der bildenden und darstellenden Kunst sowie mit Literatur und Musik, vereinbar sind als förderungswürdig an, sofern sich deren Ziele, Ansichten und Aktionen nicht gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten.
Hervorzuheben sind unter anderem:
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Kunst- und Kulturstiftung Opelvillen Rüsselsheim
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Verein für Freizeit und Kultur e.V. – „Das Rind“
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Jazz-Fabrik Rüsselsheim
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Theatergruppen der freien Szene
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Vereine für Heimatpflege
Beiträge der Nischenkultur aus Szene- und Subkulturen wie der Verein „Royal Battle Rüsselsheim e. V.“, sollte ebenfalls im Rahmen der städtischen Möglichkeiten unterstützt werden.
Die gescheiterte Fusion von parallel bestehenden Verbänden wie dem „Stadtverband der kulturellen Vereine“ und dem „Verband der interkulturellen Vereine“, bedauern wir und sehen dringenden Handlungsbedarf innerhalb der Rüsselsheimer Kulturpolitik.
Alle, deren Aktivitäten dies rechtfertigen.
Frage 2
Warum sind städtische Kultursteuerung und städtischer Eigenbetrieb Kultur123 getrennt und was ist der Sinn dieser Trennung?.
Kultur123 ist für die laufenden Angeboten in Trägerschaft der Stadt, wie Bücherei, Theater oder Musikschule zuständig. Die städtische Kultur-Steuerung ist aus unserer Sicht eher für strategische Projekte verantwortlich.
Für die WsR ist der Sinn dieser Trennung nicht erkennbar. Wir haben mehrfach beantragt, die Kultursteuerung aufzulösen und die Aufgaben wieder an Kultur123 zu delegieren.
In der Beschreibung des Produktes im Haushalt finden sich folgende Aufgaben und Ziele:
Die Kultursteuerung übernimmt im Sinne eines Kulturamtes hoheitliche Aufgaben der kommunalen Kulturarbeit. Sie ist die zentrale Koordinations- und Beratungsstelle für die Rüsselsheimer Kulturszene und Anlaufstelle für Kulturschaffende aus allen Spaten.
Produktziel 1
Lokale Kulturförderung und somit die Ermöglichung von Projektvorhaben lokaler Akteur*innen.
Produktziel 2
Stärkung der Vernetzung und Förderung von Kooperation innerhalb der lokalen Kulturszene sowie die überregionale, interkommunale Vernetzung der Stadtverwaltung. Organisation und Realisierung städtischer Auszeichnungen und Preisvergaben, im Einzelnen:
Produktziel 3
Kulturpreis, Förderstipendium, Verdienstplakette für kulturelle Leistungen. Begleitung und Koordination des Kunstprojekts "leuchtende Vorbilder".
Produktziel 4
Einführung einer gesamthaften Berichterstattung, in der die kulturellen Veranstaltungsangebote der städtischen Kultureinrichtungen sowie der beiden größten Zuschussempfänger mit einbezogen werden.
Es ist für niemanden nachvollziehbar, warum diese Aufgaben nicht auch durch den Eigenbetrieb wahrgenommen werden können.
Um das „warum“ zu beantworten, müssten wir schon länger aktiv in der Kommunalpolitik sein, was wir aber nicht sind. Daher können wir auf die Frage „warum“ dies so ist, wie es ist, nicht antworten. Sollten wir einen Wählerauftrag erhalten, würden wir uns gerne mit Ihnen zu diesem Thema zusammensetzen, um Ihre Sicht der Dinge zu erfahren.
Die Kultursteuerung ist Anlaufstelle für Kulturschaffende, kulturelle Initiativen und den Kulturbereich betreffende Anfragen aller Art. Darüber hinaus steuert die Kultursteuerung Schnittstellen zwischen kulturellen Einrichtungen und Institutionen und begleitet die strategische Ausrichtung der städtischen Kulturpolitik. Der Eigenbetrieb Kultur123 hat hingegen die Aufgabe die städtische Einrichtungen Theater, VHS, Bücherei und Musikschule operativ zu führen.
Unterschiedliche Aufgaben bearbeiten unterschiedliche Organisationen. Kultur 123 ist als Dienstleister der Stadt Rüsselsheim eine 100%ige Tochter der Stadt und betreibt unter ihrem Dach das Theater, die Stadtbücherei, die Musikschule und die Volkshochschule sowie weitere Bereiche, die dem Eigenbetrieb per Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung übertragen wurden (z.B. Technik und Logistikpool, Kultur im Sommer).
Die Kultursteuerung ist an das Büro des Bürgermeisters angegliedert und übernimmt im Sinne eines Kulturamtes hoheitliche Aufgaben der kommunalen Kulturarbeit. Zu einer ihren Hauptaufgaben gehört die lokale Kulturförderung.
Ziel der Kultursteuerung ist die nachhaltige Stärkung und Weiterentwicklung des Kulturstandorts Rüsselsheim. Kultursteuerung ist darüber hinaus die Koordinations- und Beratungsstelle für die Rüsselsheimer Kulturszene und versteht sich als eine Anlaufstelle für Kulturschaffende aus allen Sparten. Die Kultursteuerung gestaltet die Prozesse für das Kunstwerk „Leuchtende Vorbilder“. Weitere Aufgaben und Tätigkeiten sind in den Sachstandsberichten ablesbar, die im Gremieninformationsdienste der Stadt Rüsselsheim hinterlegt sind.
Die Steuerung und Kultur 123 ergänzen sich mit ihrem unterschiedlichen Aufgabenspektrum.
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Laut Magistrat übernimmt die Kultursteuerung, mit direkten Einfluss des Dezernenten, auf hoheitliche Aufgaben innerhalb der kommunalen Kulturarbeit im Sinne eines Kulturamtes wahr. Zu einer ihrer Hauptaufgaben gehört die lokale Kulturförderung. Sie ist an das Büro des Kulturdezernenten angegliedert und steuert unter seiner Verantwortung die kulturellen Belange unserer Stadt. Im Rahmen der bestehenden Gesetzgebung ist eine direkte Einflussnahme, des Dezernates auf den Eigenbetrieb K123 nicht gewährleistet. Mit der Schaffung einer „Koordinierungsstelle Kultursteuerung“ im Kulturdezernat, soll die direkte Einflussnahme sichergestellt werden.
Der Eigenbetrieb wurde somit in seiner Handlungsbefugnis eingeschränkt.
Wir als CDU bewerten die daraus entstandenen Parallelstrukturen am Kulturstandort Rüsselsheim kritisch und stellen dies stets auf den Prüfstand um die Effektivitätssteigerung voran zu bringen.
Das sollten Sie Herrn Grieser fragen.
Frage 3 - Bisher gibt es keine transparenten Vergabekriterien für die Kulturförderung.
a) Wie wollen Sie transparente Förder- und Vergaberichtlinien schaffen?
Die Verfahrensregelung zur Bewilligung von Mitteln zur Projektförderung geben Auskunft über den Ablauf der Projektförderung. Das Auswahlverfahren selbst und die Bewertung der eingegangenen Projekte ist allerdings nicht vollständig transparent.
Auf der Homepage der Stadt finden sich die Regeln für die Projektförderung, die Vergabe des Förderstipediums, des Kulturpreises und der Verdienstplakette für kulturelle Leistungen.
Ebenfalls existieren bereits Rahmenbedingungen zur finanziellen Förderung im Rahmen des Kultursommers. Details dazu sind auf der Homepage von Kultur123 zu finden.
Für kulturelle Projekte ist es nahezu unmöglich, eine vollständig “objektive” Bewertung und Auswahl aus den eingegangenen Anträgen zu treffen. Allerdings halten wir es für einen guten Ansatz, alle eingegangenen Anträge, Ihre Bewertung und das Auswahlergebnis öffentlich zu machen.
Auch das ist zunächst eine polemische Behauptung. In der DS 301 vom 20.02.2018 hat die Stadtverordnetenversammlung Vergabekriterien beschlossen.
1.: Inhaltliche Grundsätze der Kulturförderung
Die Stadt Rüsselsheim am Main unterstützt Kulturschaffende in ihren Projektvorhaben. Die kommunale Kulturförderung erfordert eine kulturelle Gesamtbetrachtung, die eine Relevanz für die Rüsselsheimer Stadtgesellschaft, einen Bezug zur Stadt Rüsselsheim am Main und das gewachsene Kulturprofil der Stadt und die daraus abzuleitenden Entwicklungsaspekte im Blick hat. Ein Augenmerk soll außerdem auf der Ausgewogenheit von Breiten- und Spitzenförderung, der künstlerischen Vielfalt, der künstlerischen Gestaltungsfreiheit, dem Gebot der Gleichbehandlung sowie gegebenenfalls kulturpolitischen Schwerpunktthemen liegen. Diese Fördergrundsätze gelten auch für die Förderung einzelner Kulturprojekte.
Die Projektförderung bezieht sich auf Produktionen und Veranstaltungen aus sämtlichen künstlerischen und kulturellen Sparten wie z.B. Tanz, Musik, Literatur, Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Architektur, Film/Video, Künstlerische Fotografie, Gestaltung, Medien, Design oder Mode.
2.: Organisatorische Grundsätze der Kulturförderung
- Anträge auf Projektförderung, die sich in einem Volumen bis 2500 € bewegen, müssen spätestens sechs Wochen vor Projektbeginn der Kultursteuerung vorliegen und können jederzeit eingereicht werden.
- Projektanträge mit einem Fördervolumen ab 2500 € müssen für Projekte im zweiten Halbjahr jeweils bis zum 15. Mai und für Projekte in der ersten Hälfte des Folgejahres bis zum 15. November bei der Kultursteuerung eingereicht werden.
- Die Bewilligung von Fördermitteln erfolgt nach ermessensgerechter Abwägung voll oder anteilig, als Zuschuss oder Fehlbedarfsfinanzierung. Fördermittel können nur bewilligt werden, wenn ein genehmigter städtischer Haushalt vorliegt.
3.: Formale Grundsätze der Kulturförderung
Um die Förderungswürdigkeit des Projektes bewerten und das Volumen beantragter Projekte besser abschätzen zu können, müssen Anträge auf Projektförderung enthalten:
- Die im Antragsformular erfragten Angaben zu Antragssteller*innen, die Beschreibung des Projekts, Fragen zur Planung
- Der Antrag muss eigenhändig unterschrieben sein.
- Ein Anschreiben sollte beigefügt werden.
- Dem Antrag ist eine Übersicht zur künstlerischen Vita bzw. ein Projektportfolio beizufügen. - Vereine fügen dem Antrag ihre Satzung bei.
- Eine Kalkulation der Kosten und der Finanzierung zu den jeweiligen Projektteilen.
- Die Erläuterung des beantragten Förderbedarfs.
- Das grundsätzliche Einverständnis, dass eine Förderung oder Kooperation durch die Stadt Rüsselsheim am Main im Auftritt und bei Werbemaßnahmen des/der Veranstalter*in mit erwähnt wird.
- Das grundlegende Einverständnis, die Fördermittel sachgemäß und wirtschaftlich zu verwenden.
Man kann diese Förderkriterien jetzt gut oder schlecht finden, aber es ist nicht so, dass es keine transparenten Förderkriterien gäbe.
a) Wie wollen Sie transparente Förder- und Vergaberichtlinien schaffen?
Für die WsR ist das Kernproblem, dass der breiten Öffentlichkeit und damit allen Interessenten nicht klar ist, wer die Förderung vergibt und wo man diese beantragen kann. Es gibt viele Töpfe und unterschiedliche Personen, die die Förderung hoffentlich nach den festgelegten Kriterien vergeben. Für uns ist es wichtig, eine klare Struktur zu schaffen:
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- Wo wird beantragt?
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- Was kann ich beantragen (Zuschüsse, Räume, ...)?
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- Wer entscheidet es?
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- An wen kann ich mich wenden, wenn es abgelehnt wird?
Und diese Stelle muss einen Fördertopf verwalten und es muss klar sein, dass es keine Unter-der-Hand-Förderung aufgrund irgendwelcher Bekanntschaften gibt.
Auf alle Fälle müssen diese Richtlinien für alle einsehbar sein. Sollten diese Förder- und Vergaberichtlinien, wie von Ihnen beschrieben bisher nicht transparent sein, so muss dies mit einem entsprechende Antrag, einer guten Argumentation sowie einer Öffentlichkeitsarbeit geändert werden. Denn nur wenn die Richtlinien für alle einsehbar sind, kann ein gleicher Wettbewerb stattfinden. Über eine genaue Ausgestaltung von Förderungskriterien würden wir uns dann zu gegebener Zeit gerne mit Ihnen austauschen.
Im Kulturprofil 2015 – 2020 wurde formuliert, dass mehr Transparenz in Vergabe- und Förderrichtlinien geschaffen werden soll. Dem wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.03.2018 (DS 301/16-21) nachgekommen.
Es wurden inhaltliche, organisatorische und formale Grundsätze der Kulturförderung festgelegt.
Es gibt Richtlinien und Rahmenbedingungen, die öffentlich abrufbar sind für Projekte bei „Kultur im Sommer“, den Vergabekriterien des Kulturstipendiums, die Ausschreibebedingungen des Kulturpreises sowie Vergaberichtlinien der selbstverwalteten Mittel der kulturellen Vereine. Auch transparent sind die Kriterien zur Antragstellung von Mitteln, die durch die Kultursteuerung verwaltet werden, wie die oben genannte Drucksache zeigt (Verfahrensregelung zur Bewilligung von Mitteln für Projektförderung Grundsätze/Art und Umfang der Kulturförderung, Quelle: Homepage der Stadt Rüsselsheim/Kultursteuerung)
https://www.ruesselsheim.de/fileadmin/user_upload/Ruesselsheim/
Stadt_Menu/Rathaus/Formulare/02_PDFs/VERFAHRENSREGELUNG_Projektfoerderung_gem._Beschl._01.09.18.pdf
https://kultur-im-sommer.de/kultur-theater/kultur-im-sommer/rahmenbedingungen/
RAHMENBEDINGUNGEN-KULTUR-IM-SOMMER-K1123.htm
Mittels Ausarbeitung eines neuen Kulturprofils, das mit den kulturellen Akteuren und deren Interessen erstellt wird. Die CDU Rüsselsheim hat sich maßgeblich mit dafür eingesetzt, das Kultprofil ohne die Mitwirkung der Kulturschaffenden nicht weiter fortzuschreiben. Im neuen Kulturprofil soll sich ebenfalls eine transparente Kulturförderung und einer Neustrukturierung der Kulturförderrichtlinien wiederfinden.
Die Antragsanforderungen auf Förderleistungen sowie die Abrechnung / Verwendungsnachweis der geförderten Projekte zur nachträglichen Verwaltungsüberprüfung der ordentlichen Mittelverwendung, müssen sachlich und inhaltlich in beiderseitigen Einvernehmen klar definiert sein. Daher ist die Einbeziehung der Kulturschaffenden unabdingbar, da die Hürde bezüglich der Vergaberichtlinien im Verhältnis des ehrenamtlich Leistbaren stehen muss.
Uns reicht die momentane Praxis aus.
Frage 3 - Bisher gibt es keine transparenten Vergabekriterien für die Kulturförderung.
b) Welche Kriterien würden Sie einer kulturellen Förderung zugrunde legen?
Die o.g. Kriterien bilden bereits einen entsprechenden Rahmen.
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Ein gewisser künstlerischer Anspruch, den kompetente Leute zu beurteilen haben
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Hohe Außenwirkung über die Stadtgrenzen hinaus
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Förderung junger Künstlerinnen und Künstler
Siehe Antwort 3 a).
Keine Antwort.
Für Inhalte sind die Künstler*innen zuständig. Wir sehen es nicht als politischen Auftrag an, inhaltliche politische Setzungen zu machen. Kunst und Kultur bieten eine Auseinandersetzung mit der Wirklichkeit. Kriterien sollten einen verlässlichen organisatorischen Rahmen bieten. Das ist durch die Richtlinien gegeben. Mit uns wird es keine Kriterien geben, die den Künstler*innen vorschreiben, was inhaltlich in einem Projektantrag zu stehen hat.
siehe Antwort „Frage 1“
Kompetenz der für die Vergabe zuständigen Verantwortlichen.
Qualität der zu fördernden Aktivitäten.
Frage 4 - Im Kulturprofil 2007 stand: „Die Kulturpolitik Rüsselsheims setzt Schwerpunkte. Dies sind Kulturarbeit von und mit Migranten, kulturelle Bildung und kulturelle Stadtentwicklung. Im Bereich Migration liegt noch kein schlüssiges Konzept vor. Dieser Mangel wird schon in der Studie ‚Grundlagen einer Integrationspolitik in Rüsselsheim‘ vom Oktober 2005 thematisiert.".
Wenn dieser Mangel damals bereits bekannt war, warum ist dazu bis heute nichts passiert? Warum ist das Thema einfach wieder aus dem Kulturprofil verschwunden? Wie würden Sie diesen Mangel beheben?
Das Kulturprofil 2007 wurde durch das Kulturprofil 2015 abgelöst. Im Kulturprofil 2015-2020 lässt sich folgende Ausführungen dazu finden:
“Aus diesem Grund soll zu einer künstlerischen Auseinandersetzung mit der multikulturellen Struktur der Stadt angeregt und die Tradition der Vielfalt in Rüsselsheim stärker sichtbar gemacht werden. Denn die kulturellen Traditionen aus den Herkunftsländern zugewanderter Bürgerinnen und Bürger und ihre Erfahrungen tragen zum immateriellen Reichtum der Stadt bei. Rüsselsheim ist ein Ort vieler Identitäten – das muss im Selbstverständnis der Stadt sichtbarer werden.“
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Man kann nicht sagen, dass in diesem Bereich bis heute nichts passiert ist und es ist vor allen Dingen auch nicht einfach aus dem Kulturprofil verschwunden.
Kulturprofil 2015, Seite 6
2.5 Kulturelle Pluralität nutzen
Rüsselsheim ist ein Ort der kulturellen Vielfalt. Dies gilt zunächst für den großen Reichtum an kultureller Kapazität, der mit der Internationalität eines Großteils der Einwohnerinnen und Einwohner einhergeht. Veranstaltungen wie das Festival der Kulturen, die interkulturelle Woche, aber auch der Kultursommer laden zum Austausch über Unterschiede und Schnittmengen zwischen Kulturen ein. Sie sind ein starkes Beispiel für gelungene Integration und müssen noch stärker in das kulturelle Leben der Stadt einbezogen
werden. So kann die Bevölkerungsstruktur als kreativer Antrieb für die Gestaltung der kulturellen und sozialen Stadtentwicklung genutzt werden. Interkulturelle Veranstaltungen können einen starken Beitrag zur Integration leisten, wenn sie bunt, aber ohne religiöse oder parteipolitische Färbung sind.
Das Festival der Kulturen macht das Potenzial der Zusammenarbeit der interkulturellen und kulturellen Vereine deutlich. Deshalb ist es Aufgabe von Kulturpolitik, Rahmenbedingungen für die Kooperation zwischen den Kulturen zu ermöglichen.Auch die verschiedenen Sparten, die in der Stadt prominent vertreten sind, beweisen die
Vielfältigkeit der hiesigen Kulturszene: Jazz, Film und Kunst sowie das breit gefächerte Kultur- und Bildungsangebot des städtischen Eigenbetriebs Kultur123 mit dessen Teilbetrieben Kultur & Theater, der Volkshochschule, der Stadtbücherei und der Musikschule, das Stadt- und Industriemuseum, die Kunst- und Kulturstiftung Opelvillen sowie das Kulturzentrum „das Rind“ gehören zur vielseitigen kulturellen Infrastruktur der Stadt.Kulturprofil 2015, Seite
2.8 Potenziale heben
Rüsselsheims Geschichte ist von Zuwanderung geprägt. Aus den Herkunftsländern brachten die Menschen nicht nur ihre Arbeitskraft mit, sondern auch ein umfassendes kulturelles Erbe und jede Menge persönlicher Geschichten. Rüsselsheim ist ein Ort voller Stadtgeschichten, die es sich zu erzählen lohnt. Diese Vielfalt ist eine Stärke der Stadt und eine Bereicherung. In der kulturellen Heterogenität liegen Chancen für weitere Projekte mit Vorbildcharakter für die Integration.
Kulturprozess 2020
Kulturelle Pluralität nutzen
+
- „Wünschenswert wäre eine bessere ‚Vermischung‘ der verschiedenen Kulturen, kulturellen Traditionen in der Stadt. Bisher bleiben die meisten Gruppen unter sich. Das Festival der Kulturen reicht nicht. Wie Politik da vorgehen könnte?? Gibt es den Wunsch unter den Migranten noch?“ (6 Punkte)- „Kulturelle Pluralität nutzen: Zuwanderer gerechter darstellen (Arbeitszuwanderung) 1. Arbeitszuwanderung bis nach 2. Weltkrieg, 2.: Flüchtlinge nach 45, 3.: Migranten“ (4 Punkte)
Die Problemlage ist für die handelnden Personen durchaus präsent. Es fehlen allerdings schon seit Jahrzehnten ein konzeptioneller Ansatz und ein echtes Interesse, die städtische Kulturpolitik multikulturell auszurichten. Sehr deutlich wurde dies bei dem jährlich stattfindenden Dersim Kultur Festival, welches immer mehr Zuspruch erhielt, bis die Stadt dann sagte: „Stopp, macht das lieber mal woanders.“ Hier hätte man durch eine enge Kooperation, die auch die zweifelhaften politischen Konnotationen dieser Veranstaltung, wie die Nähe zur PKK, offensiv angesprochen hätte, sicherlich etwas Gutes und Großes schaffen können.
Es wird sicherlich nicht ausreichen, mehr „lustige Deutschtürken“ in das Theaterprogramm zu integrieren. Es wird notwendig sein, Entscheidungsträger mit diesem multiethnisch- kulturellen Hintergrund einzustellen und ihnen die Freiheit zu geben, ihre Vorstellungen zu verwirklichen. Ansonsten wird man immer auf der Schiene bleiben, Deutsche machen Kultur für Ausländer.
Diese Integration -im besten Wortsinne- verschiedener Kulturen zu einem kulturellen Konsens, der die Stadtgesellschaft verbindet und irgendwann einmal auch Alleinstellungsmerkmal sein wird, braucht vor allen Dingen Zeit. Nur die Zeit kann die Ecken, Kanten und Spitzen, die immer wieder für Spannungen sorgen und nur durch Toleranz derzeit akzeptiert werden, wegschleifen. Dieser Prozess wird Jahrzehnte dauern und Generationen benötigen. Und unsere Aufgabe ist es, diesen Prozess in unserer Zeit zu begleiten, die Gemeinsamkeiten zu betonen und einige Ecken nach und nach wegzumeißeln.
Sie beziehen sich auf eine Studie von 2005, dies ist bereits 16 Jahre her. Interessant wäre aus heutiger Sicht zu ergründen, ob es noch einen Mangel gibt. Sollte es einen Mangel geben, dann könnte das mit Sicherheit ein Thema werden, um das sich gekümmert werden sollte. Migration ist keine Einbahnstraße und muss immer von beiden Seiten kommen. Eine Kunst- und Kulturpolitik einseitig als Migration zu thematisieren, halten wir nicht für den richtigen Weg, um eine echte Integration zu gewährleisten.
Es gibt eine Vielzahl von interkulturellen und internationalen Vereinen, sowie den Verband der interkulturellen Vereine, welche auch von der Stadt gefördert werden. Weitere Aktivitäten bzw. Initiativen sind begrüßenswert. Diese sollten von Kulturschaffenden selbst ausgehen, die Stadt kann dies flankierend begleiten und unterstützen.
Jede Zeit hat ihre Farbe. Gesellschaftliche Fragestellungen verändern sich. Wir erleben gerade in letzter Zeit, welche Dynamik diese Prozesse haben.
Rüsselsheim ist ein Ort, in dem gerade im Bereich der Kultur Integration gelebt wird. Zahlreiche kulturelle Herkünfte sind feste und integrale Bestandteile der Kulturpolitik. Dabei ist es uns wichtig, den Menschen in den Vordergrund zu stellen und ihn nicht nach Kriterien seiner Herkunft oder anderer Merkmale zu fördern. Die Stadtentwicklung und das Wachstum der Stadt sind Zeuge davon, dass der Großteil der hier lebenden Bevölkerung zugezogen ist. Es ist eine politische Aufgabe, ein Klima der Chancengerechtigkeit herzustellen, damit alle hier lebenden Menschen in Würde, Wahrung der persönlichen Integrität, in Freiheit bei freier Religionsausübung aufwachsen können. Daher fördert eine grüne Kultur-, Bildungs- und Sozialpolitik Investitionen in die genannten Politikfelder. Beispiele sind der Schulausbau der Sophie Opel Schule, der Aus- und Umbau der Alexander von Humboldt Schule, die bedarfsgerechte Weitergabe von digitalen Endgeräten, Schulbesuch von Theaterveranstaltungen, die Kinder- und Jugendarbeit, die musikalische Bildung in den KiTas, Sprachförderung in KiTas, Weiterbildungsprogramme in der VHS, Wanderausstellungen im Museum, Förderung der Vereinsarbeit, Vergabe des Kulturstipendiums…
Die von ihnen angesprochene Diskussion vor 16 Jahren sehen wir nicht unter ihrem defizitären Ansatz, sondern als wichtigen gesellschaftlichen Diskurs, dessen Ergebnisse gewinnbringend in das kulturelle Leben der Stadt integriert wurde. Belege hierfür sind bsw das türkische Theaterfestival, das Festival der Kulturen, die Auswahl der Führungskräfte, wo interkulturelles Denken und Handeln zu einem wichtigen Anstellungskriterium geworden ist, unsere letzte Kulturstipendiatin. In den Förderkriterien im Kultursommer ist eigens ein Unterpunkt zu dem interkulturellen Aspekt ausgewiesen („Initiativen zur Integration ausländischer Mitbürger*innen sowie zur Förderung der Begegnung mit anderen Kulturen“).
Auf Grund der auffällig geringen Teilnehmeranzahl seitens der Rüsselsheimer Migrantinnen und Migranten bei der Auftaktveranstaltung „Fortsetzung des Dialogprozesses zur Weiterentwicklung des Kulturprofils“ am 11.12.2013, nahm der damalige Ausschussvorsitzende des Kultur-, Schule und Sportausschuss, Matthias Metz gemeinsam mit Bürgermeister Dennis Grieser am 15.01.2014 an der Sitzung des Ausländerbeirates teil. Es wurde den Anwesenden die geplante Vorgehensweise zur Weiterentwicklung des Kulturprofils dem Gremium vorgestellt und um Teilnahme an den folgenden Terminen des Dialogprozesses geworben. Im Austausch stellte sich heraus, dass eine Angebotsvielfalt vorhanden ist, jedoch aneinander vorbei läuft.
Bedauerlicherweise war die Teilnahme der migrantischen Interessengruppe an den folgenden vier Fachkonferenzen und der neun Spartengespräche ebenfalls gering.
Bis zum heutigen Tag ist eine Vernetzung der interkulturellen Vereine mit dem Kulturangebot der Stadt nicht zufriedenstellend verbessert worden. Zum einen braucht es Verständnis, dass konfessionelle Festlichkeiten differenziert zur Kunst betrachtet werden andererseits muss eine Akzeptanz entstehen, dass auch die Religion das kulturelle Leben beeinflusst.
Bei der Erstellung eines Kulturprofils muss innerhalb des Prozesses sich sozial, integrativ und religionsübergreifend engagiert werden, um hier dem Mangel entgegen zu wirken.
Migration sollte in allen kulturellen Bereichen ein Thema sein. Wir finden, dass sich diese Erkenntnis bei den Kulturverantwortlichen durchgesetzt hat. Eine erste Bilanz der Maßnahmen ist im Zwischenbericht zum Kulturprofil von 2010 nachzulesen.
Frage 5 - Im Oktober 2020 hat ein Stadtverordneter handgreiflich eine künstlerische Aktion verhindert.
Wie wollen Sie mit einem solchen Verhalten umgehen und wie erklären Sie sich, dass es dazu keinerlei Stellungnahme der demokratischen Parteien gibt?
Wir haben keinerlei Verständnis für Gewalt gegen Künstler und sehen die Kunstfreiheit als hohes Gut unseres Grundgesetzes (daher beantworten wir auch gerne diese Fragen).
Sollte es zu Handgreiflichkeiten kommen, oder eine Kunstaktion für illegal befunden werden, ist dies eine Angelegenheit für die Polizei bzw. das Ordnungsamt.
Die ganze Veranstaltung, die Sie als „künstlerische Aktion“ bezeichnen, war zu sehr auf Krawall ausgelegt, als dass man Herrn Bihn hier die reine Opferrolle ungeprüft abnehmen könnte.
Spätestens nachdem der Plan scheiterte, die Verhüllung des Trafohäuschens nur in Anwesenheit der Presse durchzuführen, hätte man eher das Wortgefecht suchen sollen, statt die Verhüllung -das muss man so sagen- mit Gewalt durchsetzen zu wollen.
Beide Seiten haben hier eine Eskalation gesucht und offensichtlich gefunden.
Dennoch ist das Verhalten von Herrn Frick und auch Herrn Schwebke, soweit wir es von der Berichterstattung in den Medien kennen, unreif und kritikwürdig. Wir hoffen aufrichtig, dass Herr Bihn durch die Stürze keine Verletzungen davongetragen hat.
Für eine abschließende Bewertung des Sachverhaltes, vertrauen wir auf die Gerichte und werden uns gegebenenfalls danach äußern.
Auch ohne den genauen Hergang zu kennen, verurteilen wir jede Handgreiflichkeit. Wir treten zur Wahl in Rüsselsheim an, weil auch wir es kritisieren, dass es in vielen Situationen keine Stellungnahmen seitens der Fraktionen gibt. Sie fragen nach einer Erklärung eines solchen Verhaltens? Hier können wir nur vermuten: Vielleicht liegt es daran, dass sich die bisher handelnden Personen ihrer Macht zu sicher waren?
Dies müssen die Streitparteien klären, zumal unserer Kenntnis nach ein Verfahren anhängig ist.
Wir können hier nicht für andere demokratische Parteien sprechen, sondern nur für uns. Wir haben uns bislang nicht zu dem Thema geäußert und werden es auch in Zukunft nicht tun.
Auf der Webseite des FKK haben wir auch andere Kunstaktionen gesehen, die konflikthaft waren, die Polizeieinsatz oder Gerichtsverhandlungen zur Folge hatten. Wir vertrauen auf die erworbenen Kompetenzen zu Konfliktlösungen. Falls wir als Mediator*innen gebraucht würden, stünden wir gerne zu Verfügung. Wir sind uns sicher, Sie kommen gestärkt aus diesem Prozess heraus und die Stadt Rüsselsheim werden Sie auch weiterhin mit Ihren Kunstprojekten bereichern.
Für die CDU steht grundsätzlich fest, dass gewalttätiges Verhalten inakzeptabel ist und im Rahmen der bestehenden Gesetze, geahndet werden muss.
Bezüglich des besagten Falles, regelt zusätzlich die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung laut §4, dass ein solches Verhalten nicht mit der Würde der Institution vereinbar ist.
Seitens der CDU war keine Person zum benannten Vorfall im Oktober 2020 persönlich anwesend.
Erst durch die Berichterstattung der örtlichen Tageszeitungen, nahmen wir den Vorfall zur Kenntnis. Ebenfalls nahmen wir zur Kenntnis, dass die Veranstaltung, laut einem Vertreter der Stadtpolizei nicht genehmigt war.
Im Nachgang wurde bekannt, dass Herr Bihn gegen den Stadtverordneten, Strafantrag gestellt hat.
Somit wird die in Raum stehende Beschuldigung, von unserem Rechtsstaat, mittels eines unabhängigen Gerichts beurteilt. Um Rechtssicherheit zu erlangen, sehen wir als CDU die Überprüfung durch das deutsche Rechtssystem als geboten an.
Der Rüsselsheimer Stadtverordnetenvorsteher, Herr Jens Grode hat mitgeteilt, dass er ebenfalls Kenntnis von der Thematik hat und im Anschluss, auf Basis einer juristischen Entscheidung,
entsprechend handeln wird.
Gewalt, auch gegen Möchtegernkünstler, geht natürlich nicht. Aktionen, die andere Kunstwerke in Mitleidenschaft ziehen, gehen natürlich erst recht nicht. Zumindest wir wollen uns nicht mit jedem Pups des FKK beschäftigen. Wir werden die gerichtliche Klärung abwarten und uns dann entsprechend äußern.